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   OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18   

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https://dejure.org/2020,3499
OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18 (https://dejure.org/2020,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2020 - 30 U 246/18 (https://dejure.org/2020,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 30 U 246/18 (https://dejure.org/2020,3499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anlagebetreiber, Aufklärungspflicht, Biogasanlage, Einspeisevergütung, Hinweispflicht, Mitverschulden , Nachrüstung, Nachrüstungsbestätigung, Nachrüstungsfrist, Netzbetreiber, Systemstabilität, Treu und Glauben; Verringerung auf null

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlagebetreiber; Aufklärungspflicht; Biogasanlage; Einspeisevergütung; Hinweispflicht; Mitverschulden; Nachrüstung; Nachrüstungsbestätigung; Nachrüstungsfrist; Netzbetreiber; Systemstabilität; Treu und Glauben; Verringerung auf null

  • rechtsportal.de

    EEG (2014) § 100 Abs. 4
    Auszahlung von Einspeisevergütungen aus einer Biogasanlage zur Verstromung von Biomasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Es muss sich vielmehr um Informationen handeln, die für den anderen Teil von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH NJW 2010, 3362 m.w.N.).

    Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung liegt insbesondere dann vor, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH NJW 2010, 3362 für vorvertragliche Pflichten).

  • LG Dortmund, 20.06.2018 - 10 O 102/16

    Zahlungsanspruch auf Einspeisevergütung bei Reduzierung der Marktprämie auf Null

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.06.2018 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund - 10 O 102/16 - abgeändert:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 20.06.2018, Az. 10 O 102/16, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 208.548,34 EUR nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 66.578,72 EUR seit dem 16.07.2016, aus 68.361,32 EUR seit dem 16.08.2016, aus 69.524,25 EUR seit dem 16.09.2016 und aus 4.084,05 EUR seit dem 16.10.2016 sowie weitere 3.859,40 EUR als Rechtsverfolgungskosten an sie zu zahlen.

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Von einem Mitverschulden der Klägerin, welches im Rahmen des Einwandes der Treuwidrigkeit gem. § 242 BGB zu berücksichtigen wäre (vgl. BGH NJW 1968, 1379 ), geht der Senat nicht aus.
  • BGH, 28.02.1968 - VIII ZR 210/65

    Anfechtung einer Bürgschaftserklärung wegen arglistiger Täuschung - Verdrängung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Pflichtenbegründend können zudem die näheren Umstände des Vertragsschlusses sein, wie die Veranlassung eines Irrtums durch vorangegangenes Tun (sog. Ingerenz; vgl. BGH NJW 1968, 986 ), das Erwecken eines Anscheins der Vollständigkeit oder das positive Erkennen eines erheblichen Irrtums des anderen Teils (vgl. MüKo-BGB/Bachmann, a.a.O., § 241 Rn. 144 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    (e) Der Annahme einer Hinweis- und Aufklärungspflicht der Beklagten gegenüber der Klägerin steht schließlich auch nicht das insbesondere von Beklagtenseite, aber auch dem Landgericht angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes (NVwZ-RR 2017, 822) entgegen.
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Für das gesetzlich regulierte Einspeiseschuldverhältnis mit seinem darin enthaltenen kaufrechtlichen Kern hat es ferner nach dem Willen des Gesetzgebers stets außer Zweifel gestanden, dass für Fragestellungen, die im EEG nicht oder nicht abschließend geregelt sind, auf das allgemeine Zivilrecht zurückzugreifen ist (BGH NJW 2015, 873 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Die Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt eine rechtliche Sonderverbindung voraus (BGH NJW 1996, 2724; HK-BGB/Schulze, 10. Aufl. 2019, § 242 Rn. 3).
  • BGH, 09.10.1990 - XI ZR 200/89

    Hinweispflichten des Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber; Ausgleich unter

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Auch wenn eine allgemeine Aufklärungspflicht gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner nicht besteht (vgl. BGH NJW-RR 1991, 170 m.w.N.), kann sich eine solche aus dem jeweiligen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus dem Erfahrungs- und Wissensabstand zwischen den Parteien, ergeben (vgl. BGH NJW 1998, 305 ; OLG Köln NJW 2005, 1666).
  • OLG Köln, 12.11.2004 - 6 U 109/04

    Haftung des Verkäufers einer Polstergarnitur für Verunreinigungen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
    Auch wenn eine allgemeine Aufklärungspflicht gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner nicht besteht (vgl. BGH NJW-RR 1991, 170 m.w.N.), kann sich eine solche aus dem jeweiligen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus dem Erfahrungs- und Wissensabstand zwischen den Parteien, ergeben (vgl. BGH NJW 1998, 305 ; OLG Köln NJW 2005, 1666).
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